Menschen mit Behinderungen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um ihr Wahlrecht möglichst selbstständig und ohne Barrieren ausüben zu können.
Die Wahlräume sollen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass sie möglichst gut zugänglich sind. Informationen darüber, ob ein Wahlraum barrierefrei ist, finden sich in der Regel bereits auf der Wahlbenachrichtigung. Ist der eigene Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar, besteht die Möglichkeit, mit einem Wahlschein einen anderen geeigneten Wahlraum aufzusuchen oder per Briefwahl zu wählen.
Wer aufgrund einer Behinderung bei der Stimmabgabe Unterstützung benötigt, kann sich von einer Hilfsperson helfen lassen. Die Hilfsperson darf beispielweise beim Kennzeichnen oder Falten des Stimmzettels unterstützen und, soweit erforderlich, auch gemeinsam mit dem/der Wahlberechtigten die Wahlkabine aufsuchen.
Die Wahlentscheidung muss jedoch immer von der wahlberechtigten Person selbst getroffen werden. Die Hilfsperson darf nicht beeinflussen und ist zur Geheimhaltung verpflichtet.
Für blinde und sehbehinderte Menschen stehen außerdem Hilfsmittel wie Stimmzettelschablonen zur Verfügung. (Stand 09/2026)









