Briefwahl

Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind oder aus sonstigem Grund ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit ihre Stimme im Rahmen der Briefwahl abzugeben. Die entsprechenden Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Wahlbriefumschlag, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Informationsblatt zur Briefwahl) werden allerdings nur auf Antrag ausgestellt. 

Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann schriftlich (rückseitiges Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung, Online-Wahlscheinverfahren, formlose E-Mail oder Fax) oder mündlich (durch Vorsprache im Briefwahlbüro) beantragt werden. Antragsstellende müssen dabei immer den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift sowie, falls abweichend, eine Versandanschrift (z.B. Urlaubsanschrift) angeben.

Eine telefonische Antragsstellung ist ausgeschlossen. 

Der Ablauf der Briefwahl bzw. das Verpacken der Briefwahlunterlagen kann dem ebenfalls übersandten Informationsblatt zur Briefwahl entnommen werden. (Stand 09/2026)

Regelung zur Landtagswahl

Der Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr bei dem/der Oberbürgermeister/in eingehen. Nur so kann er noch von den Briefwahlvorständen bei der Stimmenauszählung berücksichtigt werden. Der Rückversand des Wahlbriefes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist kostenfrei. Kurz vor dem Wahltag sind die Leerungszeiten der Post-Briefkästen sowie die Brieflaufzeiten zu beachten. Die Wahlbriefe können auch noch am Wahltag bis 18:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses, Porscheplatz 1, eingeworfen werden. (Stand 09/2026)

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Der Wahlbrief muss bis spätestens am Wahltag um 16:00 Uhr bei dem/der Oberbürgermeister/in eingehen. Nur so kann er noch von den Briefwahlvorständen bei der Stimmenauszählung berücksichtigt werden. Der Rückversand des Wahlbriefes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist kostenfrei. Kurz vor dem Wahltag sind die Leerungszeiten der Post-Briefkästen sowie die Brieflaufzeiten zu beachten. Die Wahlbriefe können auch noch am Wahltag bis 16:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses, Am Rathaus 1, eingeworfen werden. (Stand 09/2025)

 

Regelung zur Bundestagswahl

Der Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr bei dem/der Oberbürgermeister/in eingehen. Nur so kann er noch von den Briefwahlvorständen bei der Stimmenauszählung berücksichtigt werden. Der Rückversand des Wahlbriefes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist kostenfrei. Kurz vor dem Wahltag sind die Leerungszeiten der Post-Briefkästen sowie die Brieflaufzeiten zu beachten. Die Wahlbriefe können auch noch am Wahltag bis 18:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses, Porscheplatz 1, eingeworfen werden. (Stand 02/2025)