Wahlvorstand

Frage 1 von 18

Frage 1

Nennen Sie Merkmale eines Wahlvorstandes!

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Antwort

Er besteht aus dem Wahlvorsteher und Schriftführer sowie ihren Stellvertretern und weiteren 2 bis 4 Beisitzern.

Es muss zumindest ein Parteienvertreter in jedem Wahlvorstand sein.

Jede Altersgruppe muss im Wahlvorstand vertreten sein.

Die Mitglieder üben ihr Amt unparteiisch aus.

Alle Mitglieder des Wahlvorstandes sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.