Wahlvorstand

Frage 1 von 18

Frage 1

Nennen Sie Merkmale eines Wahlvorstandes!

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Antwort

Es muss zumindest ein Parteienvertreter in jedem Wahlvorstand sein.

Jede Altersgruppe muss im Wahlvorstand vertreten sein.

Die Mitglieder üben ihr Amt unparteiisch aus.

Er besteht aus dem Wahlvorsteher und Schriftführer sowie ihren Stellvertretern und weiteren 2 bis 4 Beisitzern.

Alle Mitglieder des Wahlvorstandes sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.