Ausschluss vom Wahlrecht

Bestimmte Personengruppen können aufgrund der wahlrechtlichen Bestimmungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Sie dürfen nicht wählen (aktives Wahlrecht) , bzw. nicht gewählt werden (passives Wahlrecht). 

(Stand 09.2026) 

Regelung zur Landtagswahl

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

(Stand 09.2026) 

Regelung zur Europawahl

Deutsche sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen. 

(Stand 09.2026) 

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Eine Person ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

(Stand 09.2026) 

Regelung zur Bundestagswahl

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

(Stand 09.2026)