Bestimmte Personengruppen können aufgrund der wahlrechtlichen Bestimmungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Sie dürfen nicht wählen (aktives Wahlrecht) , bzw. nicht gewählt werden (passives Wahlrecht).
(Stand 09.2026)
Regelung zur Europawahl
Deutsche sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
(Stand 09.2026)
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Eine Person ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
(Stand 09.2026)









