Das aktive Wahlrecht meint das Recht jeder wahlberechtigten Person, bei einer Wahl eine Stimme abgeben zu können.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder sich dort gewöhnlich aufhält.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht und somit auch nicht wahlberechtigt sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen. (Stand 06/2024)
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl den Hauptwohnsitz im Wahlgebiet (Kommune) hat oder sich dort gewöhnlich aufhält.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht und somit auch nicht wahlberechtigt sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen. (Stand 09/2025)









