Niederschrift (Urnenwahl)

Frage 1 von 9

Frage 1

Muss ich besondere Vorfälle während der Wahlhandlung in der Niederschrift vermerken?

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Antwort

Ich vermerke es in der Niederschrift und fertige ggf. eine gesonderte Niederschrift (zusätzliche Seite) an, die ich der Wahlniederschrift als Anlage beifüge. Außerdem informiere ich das Wahlamt.

Ja, ich informiere alle anwesenden Wahlberechtigten.

Nein, das geht keinen anderen etwas an.

Nein, diese sind vertraulich innerhalb des Wahlvorstandes zu beraten.