Niederschrift (Urnenwahl)

Frage 1 von 9

Frage 1

Muss ich besondere Vorfälle während der Wahlhandlung in der Niederschrift vermerken?

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Antwort

Nein, diese sind vertraulich innerhalb des Wahlvorstandes zu beraten.

Ja, ich informiere alle anwesenden Wahlberechtigten.

Ich vermerke es in der Niederschrift und fertige ggf. eine gesonderte Niederschrift (zusätzliche Seite) an, die ich der Wahlniederschrift als Anlage beifüge. Außerdem informiere ich das Wahlamt.

Nein, das geht keinen anderen etwas an.