Wahlvorsteher/in

Der/Die Wahlvorsteher/in ist Mitglied des Wahlvorstandes. Er/Sie leitet und koordiniert die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung und ist somit auch für das Wahlamt die erste Ansprechperson im Wahlvorstand.

Bei Beschlüssen, die grundsätzlich mehrheitlich gefasst werden müssen, hat der/die Wahlvorsteher/in in Pattsituationen die ausschlaggebende Stimme. Der/Die Wahlvorsteher/in sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und kann in Einzelfällen auch das Hausrecht ausüben.
Außerdem:

  • verpflichtet er/sie die Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit,
  • eröffnet und beendet die Wahlhandlung,
  • berichtigt, wenn nötig, das Wählerverzeichnis,  
  • gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt und
  • gibt das Wahlergebnis im Stimm-/Wahlbezirk bekannt.

Der/Die Wahlvorsteher/in hat im Wahlvorstand eine Stellvertretung, die in dessen/deren Abwesenheit die beschriebenen Aufgaben übernimmt. Einer von beiden muss während der gesamten Wahlhandlung und der Auszählung immer anwesend sein. (11/2026)