Wahlvorschläge/Kreiswahlvorschläge

Als Wahlvorschläge/Kreiswahlvorschläge werden die zur Wahl im jeweiligen Wahlkreis antretenden Personen bezeichnet. Bei der Landtags- und Bundestagswahl sind das die Kandidierenden, die mit der Erststimme gewählt werden können.

Wahlvorschläge/Kreiswahlvorschläge können sowohl von Parteien und Wählergruppen als auch von einzelnen Bewerbenden (Einzelbewerbungen) bis zum gesetzlich festgelegten Stichtag, 18.00 Uhr, in einer vorgeschriebenen Form bei der Wahlleitung/Kreiswahlleitung eingereicht werden.

Bei der Landtagswahl sowie Bundestagswahl findet der Begriff „Kreiswahlvorschläge“ Anwendung. 

Bei der Europawahl sowie den Kommunalwahlen findet der Begriff „Wahlvorschlag“ Anwendung. 

(Stand 09/2026)

 

Regelung zur Landtagswahl

Kreiswahlvorschläge können bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Kreiswahlleitung eingereicht werden. (Stand 09/2026)

Regelung zur Europawahl

Wahlvorschläge müssen von Parteien oder politischen Vereinigungen 83 Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Bundeswahlleitung eingereicht werden. (Stand 06/2024)

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Wahlvorschläge müssen von Parteien, politischen Vereinigungen oder Einzelbewerbern 69 Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung eingereicht werden. (Stand 09/2025)

Regelung zur Bundestagswahl

Kreiswahlvorschläge können bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Kreiswahlleitung eingereicht werden. (Stand 02/2025)