Als Wahlvorschläge/Kreiswahlvorschläge werden die zur Wahl im jeweiligen Wahlkreis antretenden Personen bezeichnet. Bei der Landtags- und Bundestagswahl sind das die Kandidierenden, die mit der Erststimme gewählt werden können.
Wahlvorschläge/Kreiswahlvorschläge können sowohl von Parteien und Wählergruppen als auch von einzelnen Bewerbenden (Einzelbewerbungen) bis zum gesetzlich festgelegten Stichtag, 18.00 Uhr, in einer vorgeschriebenen Form bei der Wahlleitung/Kreiswahlleitung eingereicht werden.
Bei der Landtagswahl sowie Bundestagswahl findet der Begriff „Kreiswahlvorschläge“ Anwendung.
Bei der Europawahl sowie den Kommunalwahlen findet der Begriff „Wahlvorschlag“ Anwendung.
(Stand 09/2026)
Wahlvorschläge müssen von Parteien oder politischen Vereinigungen 83 Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Bundeswahlleitung eingereicht werden. (Stand 06/2024)
Wahlvorschläge müssen von Parteien, politischen Vereinigungen oder Einzelbewerbern 69 Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung eingereicht werden. (Stand 09/2025)









