Wahlorgane

Wahlorgane gibt es auf unterschiedlichen Ebenen:  

  • die Bundeswahlleitung und der Bundeswahlausschuss für das gesamte Wahlgebiet,
  • eine Landeswahlleitung und ein Landeswahlausschuss für jedes Bundesland,
  • eine Kreiswahlleitung und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis. Bei Europawahlen gibt es diese für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt,
  • eine Wahlvorsteherin bzw. einen Wahlvorsteher und einen Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk sowie
  • Wahlvorstände, die für die Ermittlung der Briefwahlergebnisse zuständig sind.

Die Wahlorgane sorgen dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt wird. Dazu gehören zum Beispiel die Organisation der Wahl, die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung der Wahlergebnisse. Sie arbeiten bei ihren Entscheidungen unabhängig und sind nicht an Weisungen gebunden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Wahl neutral und nach den gesetzlichen Regeln durchgeführt wird. (Stand 10/2026)

Regelung zur Landtagswahl

Wahlorgane sind auf der Landesebene die Landeswahlleitung und der Landeswahlausschuss.

Für den Wahlkreis sind dies die Kreiswahlleitung und der Kreiswahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Stimmbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane. (Stand 09/2026)

Regelung zur Europawahl

Wahlorgane sind auf der Bundesebene die Bundeswahlleitung und der Bundeswahlausschuss, auf Länderebene für jedes Land die Landeswahlleitung und der Landeswahlausschuss.

Auf der Ebene der Kommunen sind dies die Stadtwahlleitung und der Stadtwahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane. (Stand 06/2024)

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Die Wahlorgane zu den Kommunalwahlen beginnen auf der jeweiligen Landesebene bei der Landeswahlleitung und dem Landeswahlausschuss.

Auf der Ebene der Kommunen sind dies die Wahlleitung und der Wahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane. (Stand 09/2025)

Regelung zur Bundestagswahl

Wahlorgane sind auf der Bundesebene die Bundeswahlleitung und der Bundeswahlausschuss, auf Länderebene für jedes Land die Landeswahlleitung und der Landeswahlausschuss.

Für jeden Wahlkreis sind dies der Kreiswahlleiter und der Kreiswahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane. (Stand 02/2025)