Am Wahltag erfolgt die Stimmabgabe in den Wahlräumen. In einem Gebäude können auch mehrere Wahlvorstände in verschiedenen Wahlräumen untergebracht sein.
Eine Information zur Barrierefreiheit des Wahlraumes ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Hinweis: Die Bezeichnung "Wahllokal" wurde bis 2017 geführt. Dieser Begriff wird wegen der Doppeldeutigkeit, ob damit das Gebäude oder der konkrete Raum gemeint ist, seitdem nicht mehr verwendet. Die Räumlichkeiten zur Stimmabgabe werden nunmehr als Wahlraum bezeichnet. Siehe auch "Wahlraum".









