Wahlkreise

Ein Wahlkreis ist eine Unterteilung des Wahlgebietes in eine kleinere Einheit. Je nach Wahlkreis treten unterschiedliche Direktkandidaten zur Wahl an.

Regelung zur Landtagswahl

Das Wahlgebiet - sprich das Land Nordrhein-Westfalen - wird zur Durchführung der Landtagswahl in insgesamt 128 Landtagswahlkreise eingeteilt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr bildet den Wahlkreis 64 - Mülheim I sowie zusammen mit der Stadt Essen den Landtagswahlkreis 65 Essen I - Mülheim II. Für jeden dieser Wahlkreise zieht ein Direktkandidat in den Landtag ein. 

Regelung zur Europawahl

Das Wahlgebiet zur Europawahl ist u. a. die Bundesrepublik Deutschland. Da es bei der Europawahl keine Gliederung des Wahlgebietes in besondere Wahlkreise gibt, werden sämtliche ablauforganisatorischen Besonderheiten von den jeweiligen Gemeinden vorgenommen.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Das Wahlgebiet - sprich das Stadtgebiet - wird zur Durchführung der Kommunalwahlen in Kommunalwahlbezirke eingeteilt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr bildete zu den vorangegangenen Kommunalwahlen insgesamt 27 Kommunalwahlbezirke. Die Kommunalwahlbezirke werden kleiner unterteilt in Stimmbezirke, für die ein Wahlvorstand gebildet und ein Wahlraum bereits gestellt werden muss. Für jeden Kommunalwahlbezirk zieht ein Direktkandidat in den Rat der Stadt ein. 

Bei der Wahl der Berzirksvertretungen ist der jeweilige Stadtbezirk das Wahlgebiet. Bei der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin ist das gesamt Stadtgebiet das Wahlgebiet.

 

Regelung zur Bundestagswahl

Das Wahlgebiet - sprich die Bundesrepublik Deutschland - wird zur Durchführung der Bundestagswahl in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr bildet gemeinsam mit der Stadt Essen den Wahlkreis 118 - Mülheim - Essen I. Für jeden Wahlkreis zieht ein Direktkandidat in den Bundestag ein.