Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei Bundestags- und Europawahlen.
Zur Durchführung der Wahl unterteilt der Oberbürgermeister die Bundestagswahlkreise in Wahlbezirke. Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.
Hinweis: Bei Kommunal- und Landtagswahlen lautet die Bezeichnung "Stimmbezirk".