Fotos oder gar Selfies sind in der Wahlkabine verboten. Diese neue Regelung wurde nunmehr auch zur Europawahl 2019 in der Europawahlordnung festgehalten. Demnach muss ein Wähler, der seine Stimmabgabe via Foto oder Film dokumentiert, vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden.
Das Verbot soll zum einen die geheime Stimmabgabe des Wählers schützen und zum andern soll auch eine mögliche Beeinflussung anderer Wähler in ihrer Stimmabgabe durch derartige Bilddokumentationen vermieden werden.