Schluss der Wahlhandlung

Sobald die Wahlzeit um 18 Uhr beendet ist, gibt der/die Wahlvorsteher/in dies bekannt. Nun dürfen nur noch die Personen wählen, die sich noch im Wahlraum befinden.

Der Zutritt zum Wahlraum wird folglich so lange gesperrt, bis diese Wählenden ihre Stimmen abgegeben haben. Im Anschluss daran erklärt der/die Wahlvorsteher/in die Wahlhandlung für geschlossen.

Die Öffentlichkeit wird nun zur anschließenden Stimmenauszählung und Ergebnisermittlung wiederhergestellt. Das bedeutet, der Zutritt zum Wahlraum wird wieder freigegeben.