Landeswahlleiter/in

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl

Der/die Landeswahlleiter/in und dessen/deren Stellvertretung werden von der Landesregierung ernannt.

Die Landeswahlleitung ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl verantwortlich, soweit nicht andere Wahlorgane zuständig sind. Die Aufgaben umfassen unter anderem den Vorsitz im Landeswahlausschuss, die Bereitstellung von Vordrucken und Formularen, die Vorprüfung der Landeslisten sowie die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Land. (Stand 09/2026)

Regelung zur Bundestagswahl

Der/die Landeswahlleiter/in und dessen/deren Stellvertretung werden von der Landesregierung ernannt.

Die Landeswahlleitung ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl verantwortlich, soweit nicht andere Wahlorgane zuständig sind. Die Aufgaben umfassen unter anderem den Vorsitz im Landeswahlausschuss, die Vorprüfung der Landeslisten und die Benachrichtigung der gewählten Bewerber/innen der Landeslisten. (Stand 02/2025)