Landeswahlausschuss

Regelung zur Landtagswahl

Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleitung als Vorsitz und zehn Beisitzenden, die der Landtag NRW aus seiner Mitte auswählt; zudem sind zwei Richter/innen des Oberverwaltungsgerichts des Landes zu berufen. Der Landeswahlausschuss überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Er entscheidet beispielsweise über die Zulassung der Landeslisten und über Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen. (Stand 09/2026)

Regelung zur Bundestagswahl

Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleitung als Vorsitz und sechs durch den Ausschuss berufenen Wahlberechtigten als Beisitzende; zudem sind zwei Richter/innen des Oberverwaltungsgerichts des Landes zu berufen. Er entscheidet beispielsweise über die Zulassung der Landeslisten und über Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen. (Stand 02/2025)