Personen, die für das Europäische Parlament kandidieren möchten, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Auch volljährige Unionsbürger/innen, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten, können in Deutschland kandidieren. Die Wählbarkeit wird durch eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt. (Stand 06/2024)
Wer für einen Ratssitz, als Teil der Bezirksvertretung oder für das Amt als Oberbürgermeister/in kandidieren möchte, muss entweder von einer Partei/Wählergruppe aufgestellt werden oder ausreichend Unterstützungsunterschriften sammeln, um als Einzelbewerber/in oder neue Wählergruppe auf dem Stimmzettel zu stehen. Kandidaten für die Wahl des Rates der Stadt und der Bezirksvertretungen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit (oder die eines europäischen Mitgliedstaates) besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in dem Wahlgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten.
Bei der Wahl des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin ist wählbar, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat und das 23. Lebensjahr vollendet hat.
Die Wählbarkeit wird durch eine Wählbarkeitsbescheinigung seitens der Gemeinde bestätigt. (Stand 09/2025)









