Wie gehe ich mit beeinflussender Parteienwerbung im und am Wahlraum um?

Der Wahlraum ist eine politisch "neutrale Zone" und darf demnach nicht mit Parteienwerbung oder sonstigen Beeinflussungen in Verbindung stehen.

Wahlwerbung ist in und am Gebäude und unmittelbar vor dem Zugang zum Gebäude nicht erlaubt.

Entsprechende Schilder, Plakate, Aufkleber etc. sind dementsprechend zu beseitigen. Bitte - sofern möglich - mit Fotos dokumentieren.

Sollte Ihnen die Beseitigung der Wahlwerbung nicht möglich sein, nehmen Sie Kontakt zum Wahlamt auf unter 0201 -88 12345.