Welche Voraussetzungen muss ich als Wahlhelfer erfüllen?

Sie müssen am Wahltag zur Wahl wahlberechtigt sein. Das bedeutet, Sie müssen am Wahltag

  •     Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetztes sein,

  •     das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

  •     mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten

  •     und Sie dürfen nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.