Sie müssen am Wahltag zur Wahl wahlberechtigt sein. Das bedeutet, Sie müssen am Wahltag
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetztes sein,
das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
und Sie dürfen nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wahl