Was muss der Wähler zur Wahl mitbringen?

Die Wahlbenachrichtigung und einen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein).

Hat der Wähler die Wahlbenachrichtigungskarte nicht erhalten, verloren oder nicht dabei und steht er im Wählerverzeichnis, muss er einen Identitätsnachweis vorlegen.