Sie sind sich hinsichtlich der Gültigkeit einer Stimme nicht sicher. Was ist zu tun?

Sie entscheiden gemeinsam im Wahlvorstand über die Gültigkeit mit einfacher Mehrheit. Geht die Abstimmung unentschieden aus (z.B. bei 6 Wahlhelfern 3 für gültig und 3 für ungültig), ist die Stimme des Wahlvorstehers ausschlaggebend.
Der Stimmzettel ist auf der Rückseite mit einer laufenden Nummer zu versehen. Daneben ist die Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit für die Erst- und Zweitstimme zu vermerken.
Alle Stimmzettel, über die eine Entscheidung getroffen wurde, kommen in den dafür vorgesehen Umschlag und sind der Niederschrift beizufügen.