Die Auszählung ist öffentlich, darf aber nicht gestört werden. Es darf nur beobachtet werden.
Die Stimmenauszählung nehmen ausschließlich die Mitglieder des Wahlvorstandes vor. Angebotene Hilfe darf nicht angenommen werden.
Die Auszählung ist öffentlich, darf aber nicht gestört werden. Es darf nur beobachtet werden.
Die Stimmenauszählung nehmen ausschließlich die Mitglieder des Wahlvorstandes vor. Angebotene Hilfe darf nicht angenommen werden.