Ein Wähler fotografiert oder filmt seine Stimmabgabe in der Wahlkabine. Was ist zu tun?

Sollten Sie erkennen, dass ein Wähler seine Stimmabgabe filmt oder gar ein Selfie via Smartphone tätigt, so sprechen Sie ihn darauf an und machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass das Wahlgeheimnis auch durch den Wähler zu wahren ist.

Die gefilmte oder fotografierte Stimmabgabe ist ungültig, d.h. der Stimmzettel darf nicht in die Wahlurne eingeworfen werden. Sie können dem Wähler aber einen neuen Stimmzettel aushändigen und ihm die Stimmabgabe (ohne Selfie) ermöglichen.