Das Wahlgeheimnis ist zu wahren.
Personen dürfen nur fotografiert oder gefilmt werden, wenn diese einverstanden sind.
Die Wahlhandlung (hinter oder in der Wahlkabine) oder das Wählerverzeichnis dürfen nicht fotografiert bzw. gefilmt werden.
Das Wahlgeheimnis ist zu wahren.
Personen dürfen nur fotografiert oder gefilmt werden, wenn diese einverstanden sind.
Die Wahlhandlung (hinter oder in der Wahlkabine) oder das Wählerverzeichnis dürfen nicht fotografiert bzw. gefilmt werden.