Stimmen die Zahlen nach zweimaliger Zählung nicht überein, wurde vermutlich ein Stimmabgabevermerk vergessen oder zu viel erstellt.
Es gilt dann die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel.
Die Abweichung ist in der Wahlniederschrift zu dokumentieren und zu begründen. Zum Beispiel: "Es wurde ein Stimmabgabevermerk vergessen".