Nein.
Ist die Person, die vor Ihnen steht, der Wahlscheininhaber und ist dieser für ihren Wahlkreis wahlberechtigt, können Sie die Person auffordern, den Wahlbrief zu öffnen, den Wahlschein zu entnehmen und damit zu wählen.
Handelt es sich um den Wahlbrief für eine andere Person oder einen anderen Wahlkreis, weisen Sie die Person darauf hin, dass der Wahlbrief bis 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein muss. Der Brief kann bis 18:00 Uhr in einen der Briefkästen des Wahlamtes, Kopstadtplatz 10, oder des Rathauses, Porscheplatz 1, eingeworfen werden.