An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Darf ein Kind mit in die Wahlkabine?
Es gilt der Grundsatz der "Geheimen Wahl".
Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand als autonomes Wahlorgan.