Die Stimmzettel werden amtlich durch die jeweilige Kommune hergestellt. Hinsichtlich der Gestaltung der Stimmzettel (Beschaffenheit, Formatierung, Schriftgrößen) ist die Kommune an die wahlrechtlichen Vorgaben in den Gesetzen/Verordnungen gebunden.
Stimmzettel
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.