In der kreisfreien Stadt Essen trägt der/die (Ober-) Bürgermeister/in als Kreiswahlleitung nach den Weisungen der Landeswahlleitung die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Wahl innerhalb der Gemeinde.
Insbesondere müssen dabei das Gemeindegebiet in Stimmbezirke aufteilt, der Wahlvorstand berufen und die Wahlbekanntmachung der Kreiswahlleitung übersendet werden. Diese Aufgaben erledigt er/sie nicht persönlich, sondern er/sie delegiert sie an entsprechende Bereiche in der Verwaltung.
(Stand 09/2026)









