Wahlscheinantrag

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins kann durch die wahlberechtigte Person schriftlich (Fax, E-Mail, Brief, Rückseite der Wahlbenachrichtigung, Online-Wahlscheinverfahren) oder persönlich (nicht telefonisch) im Wahlamt erfolgen.

Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der wahlberechtigten Person enthalten. Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Der Antrag kann bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, in ganz bestimmten Ausnahmefällen (z. B. schwere Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. (Stand 09/2026)