Wahlberechtigte können, sofern sie an der Briefwahl teilnehmen oder in einem anderen Wahlraum die Stimme abgeben möchten, einen Wahlschein beantragen. Hinsichtlich der Antragstellung siehe auch "Wahlscheinantrag". Auf dem Wahlschein hat der/die Wählende oder die Hilfsperson dem/der Bürgermeister/in an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen des/der Wahlberechtigten gekennzeichnet worden ist. Ohne eine handschriftliche Unterzeichnung der Erklärung an Eides statt (Rückseite) wird der Wahlschein einschließlich der eingereichten Briefwahlunterlagen nicht zur Wahl zugelassen. Das heißt, die abgegebene Stimme würde nicht berücksichtigt werden.
Wichtig: Personen, die in einem anderen Wahlraum wählen möchten, müssen den beantragten Wahlschein dem Wahlvorstand vorlegen. Die Vorlage einer Wahlbenachrichtigung reicht in diesen Fällen nicht mehr aus!
Bei einer Europawahl ist das gesamte Stadtgebiet das Wahlgebiet. Mittels Wahlschein kann somit in einem beliebigen Wahlraum innerhalb des Essener Stadtgebiets gewählt werden. (Stand 06/2024)
Bei Kommunalwahlen ist das Stadtgebiet in einzelne Kommunalwahlbezirke eingeteilt, für die jeweils unterschiedliche Kandidaten antreten. Mittels Wahlschein kann daher nur in einem beliebigen Wahlraum des jeweiligen Kommunalwahlbezirkes gewählt werden. In Essen gibt es insgesamt 41 Kommunalwahlbezirke, die wiederum in 314 Stimmbezirke aufgeteilt wurden. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein ist somit ausschließlich innerhalb des gleichen Kommunalwahlbezirkes in einem der dortigen Wahlräume möglich. Die Angabe des Kommunalwahlbezirks erfolgt auf dem Wahlschein und ist unbedingt zu beachten. (Stand 09/2025)









