Schriftführer/in

Der/die Schriftführer/in ist Mitglied des Wahlvorstands.

Während der Wahlhandlung ist der/die Schriftführer/in für das Wählerverzeichnis zuständig. Das bedeutet, er/sie überprüft, ob die vor ihm/ihr stehende Person tatsächlich im Wählerverzeichnis eingetragen ist und setzt, nach dem Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne, den entsprechenden Stimmabgabevermerk.

Bei der Ergebnisermittlung trägt der/die Schriftführer/in die ermittelten Werte in die Niederschrift ein. Einzelne allgemeine Angaben können bereits im Laufe des Tages von dem/der Schriftführer/in in die Niederschrift eingetragen werden.

In Essen wird die Position der Schriftführung bzw. die stellvertretende Schriftführung, bereits vom Wahlamt im Rahmen der Einberufung festgelegt. Die Stellvertretung übernimmt für die mögliche Abwesenheitszeit des/der Schriftführers/Schriftführerin solange die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses sowie die Erfassung des Stimmabgabevermerks.

(Stand 09/2026)