Der Schriftführer ist Mitglied des Wahlvorstands.
Während der Wahlhandlung ist der Schriftführer für das Wählerverzeichnis zuständig. Das bedeutet, er überprüft, ob die vor ihm stehende Person tatsächlich im Wählerverzeichnis eingetragen ist und setzt, nach dem Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne, den entsprechenden Stimmabgabevermerk.
Bei der Ergebnisermittlung trägt der Schriftführer die ermittelten Werte in die Niederschrift ein. Einzelne allgemeine Angaben können bereits im Laufe des Tages vom Schriftführer in die Niederschrift eingetragen werden.
In der Regel wird die Position des Schriftführers bereits vom Wahlamt im Rahmen der Einberufung festgelegt; die stellvertretende Schriftführung wird in Essen ebenfalls im Vorfeld durch das Wahlamt geregelt. Diese übernimmt für die mögliche Abwesenheitszeit des Schriftführers solange die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses sowie die Erfassung des Stimmabgabevermerks.