Welche Voraussetzungen muss ich als Wahlhelfer erfüllen?

Sie müssen am Wahltag zur Wahl wahlberechtigt sein. Das bedeutet, Sie müssen

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetztes sein,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • und Sie dürfen nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
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