Sie müssen am Wahltag zur Wahl wahlberechtigt sein. Das bedeutet, Sie müssen
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetztes sein,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- und Sie dürfen nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wahl