Ein Wähler ist innerhalb der Stadt umgezogen, kann er noch wählen?

Grundsätzlich verliert er sein Wahlrecht nicht.
Steht die Person nicht im Wählerverzeichnis (auch nicht am Ende) und auch nicht in der Änderungsliste, rufen Sie bitte das Wahlamt unter der Nummer 0201 - 88 12345 an.