Ein Wahlhelfer ist nicht in der Lage, sein Amt auszuüben

Als Wahlvorsteher können Sie ein Mitglied des Wahlvorstandes von seinen Aufgaben entbinden, wenn die Person dazu nicht geeignet ist (z.B. wegen Alkoholmissbrauchs).

Vermerken Sie dies in der Wahlniederschrift und nehmen bitte umgehend Kontakt mit dem Wahlamt unter der Nummer 0201 - 88 12344 auf.