Ein Wahlhelfer erscheint nicht wieder nach seiner Pause oder zur Auszählung.

Sofern die Mindestanzahl von 3 Wahlhelfern (darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder deren Vertreter) während der Wahlhandlung bzw. 5 Wahlhelfern (darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder deren Vertreter) zur Auszählung gegeben ist, ist nichts zu veranlassen.
Das unentschuldigte Fernbleiben ist in der Niederschrift zu vermerken.

Wird die Mindestanzahl unterschritten, rufen Sie bitte unverzüglich im Wahlamt unter der Nummer 0201 - 88 12344 an.