Regelung zur Bundestagswahl:
Es ist nicht erlaubt, in der Wahlkabine zu fotografieren oder zu filmen (inkl. sogenannter Selfies). Ein Wähler ist zurückzuweisen, d.h. er darf seine Stimme nicht abgeben.
Auf Verlangen ist ihm ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands vernichtet hat.